Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wavecon Content Delivery GmbH
Stand Januar 2020
Präambel
Die Fa. Wavecon Content Delivery GmbH (im Folgenden nur „Anbieter“) betreibt weltweit Server in Rechenzentren, welche zu einem Netzwerk zusammengeschlossen sind (im Folgenden nur „CDN“). Sie unterstützt Unternehmen, welche Inhaber (im Folgenden nur „Auftraggeber“) von digitalen Inhalten (im Folgenden nur „Content“) sind und hinsichtlich deren Auslieferung eine Optimierung in Bezug auf Geschwindigkeit und Verfügbarkeit angestrebt wird. Die digitalen Inhalte stellt der Auftraggeber entweder auf einem eigenen Server (im Folgenden nur „Origin“) oder auf einem Server des Anbieters (im Folgenden nur „Storage“) bereit. Das System des Anbieters fungiert dabei als Zwischenstelle zwischen dem Origin bzw. Storage und demjenigen, der auf die digitalen Inhalte zugreift (im Folgenden nur „Nutzer“) und übermittelt die angefragten Inhalte über die Protokolle HTTP bzw. HTTPS.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Internet unter http://www.wavecdn.com/terms.html abrufbar.
1.2 Entgegenstehenden AGB Dritter wird ausdrücklich widersprochen, soweit nicht der Geltung abweichender AGB ausdrücklich zugestimmt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt oder für den Fall, dass für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgesehen ist.
1.3 Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Sollte der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der geänderten AGB diesen nicht schriftlich widersprechen, so gelten die geänderten AGB als angenommen.
2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
2.1 Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen einem Vertrag ohne Mindestlaufzeit, der fristlos ohne Angabe von Gründen in Textform zum Monatsende kündbar ist und einem Vertrag mit einer Mindestlaufzeit (Zeitvertrag).
2.2 Der Zeitvertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf keiner Angabe von Gründen und ist in Textform zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- der wiederholte Zahlungsverzug des Auftraggebers,
- die wiederholte schuldhafte Nichterbringung der vom Anbieter geschuldeten Leistung trotz Fristsetzung,
- die wiederholte Verletzung von Pflichten gemäß Ziff. 4. dieses Vertrages trotz Abmahnung,
- die Verletzung von Pflichten gemäß Ziff. 5., 6.3 oder 6.4 dieses Vertrages,
- die wiederholte schuldhafte mangelhafte Leistungserbringung der vom Anbieter geschuldeten Leistung trotz Fristsetzung,
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder die Ablehnung der Verfahrenseröffnung mangels Masse oder
- sonstige schwerwiegende Vertragsverletzungen.
2.3
2.3.1 Zum Vertragsschluss muss der Anbieter das auf der Internetseite vorhandene Registrierungsformular ausfüllen, durch Anklicken eines „Häkchens“ die vorliegenden AGB akzeptieren und das Formular an den Anbieter verschicken. Der Vertrag zwischen Anbieter und Auftraggeber kommt alsdann zustande, indem der Anbieter den Vertragsschluss in Textform bestätigt oder dem Auftraggeber Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) zusendet.
2.3.2 Sofern eine Registrierung nicht mehr notwendig ist, da bereits vom Anbieter Benutzerdaten bereitgestellt wurden, kommt der Vertragsschluss dadurch zustande, dass nach dem ersten Login durch Anklicken eines "Häkchens" die AGB akzeptiert und danach das Formular abgeschickt wird.
2.3.3 Sämtliche Angebote des Anbieters sind bis zum Vertragsschluss, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
2.4 Da beim Zeitvertrag bestimmte Rabatte gewährt werden und sich der Auftraggeber zur Abnahme bestimmter Mindestleistungen verpflichtet, kommt der Zeitvertrag zustande, indem der Anbieter dem Auftraggeber ein detailliertes Angebot zusendet und der Auftraggeber dieses ausdrücklich in Textform annimmt.
3. Dienstleistung und Pflichten des Anbieters
3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, den vom Auftraggeber bereit gestellten Content an den Nutzer auszuliefern. Hierbei hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Content am Origin bereitstellt oder auf einen Server des Anbieters überträgt. Die Datenübertragung auf den Server des Anbieters erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
3.2 Der Auftragnehmer garantiert die Erreichbarkeit des Contents zu 99% der jährlichen regulären Einsatzzeit.
3.3 Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter nicht zur Herausgabe von Testergebnissen, Analysen oder sonstigen Informationen verpflichtet, soweit dies nicht für die unmittelbare Vertragsdurchführung erforderlich ist.
3.4 Bei Störungen und/oder sonstigen Fehlermeldungen erfolgt der Kontakt zu einem Mitarbeiter des Anbieters per Telefon, E-Mail oder das Ticketsystem. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen aufgetretenen Fehler so präzise wie möglich zu beschreiben; andernfalls kann der Anbieter die Bearbeitung der Fehlermeldung solange verweigern, bis eine geeignete Fehlermeldung erfolgt.
3.5 Der Anbieter wartet seine Server regelmäßig in Abständen von etwa 1-2 Wochen. Während der Wartung kann es zu kurzzeitigen Betriebsausfällen kommen. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch des Auftraggeber auf Schadensersatz oder Minderung; beides kann er erst verlangen, wenn die garantierte Erreichbarkeit des Contents gemäß Ziff. 3.2 unterschritten wird.
3.6 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Anzahl und Kapazität seiner Serverstandorte jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Soweit der Content sich beim Origin befindet, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Origin in einem einwandfreien Zustand zu halten, d.h., dass er ohne Unterbrechung erreichbar sein und Anfragen korrekt und schnell beantworten muss. Befindet sich der Origin nicht in einem einwandfreien Zustand, hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Anbieter von seiner Leistungspflicht freistellt oder den verursachten Mehraufwand zu einem Preis von x € / angefangene Stunde zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe vergütet. In jedem Fall bleibt die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der Vereinbarten Vergütung, welche auch etwaige Mindestabnahmemengen / Mindestleistungen beinhaltet, uneingeschränkt bestehen. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die daraus resultieren, dass der Origin nicht einwandfrei funktioniert, ist ausgeschlossen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter kostenlos bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistung vollumfänglich zu unterstützen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
4.3 Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Die Aufbewahrungspflicht des Anbieters von an ihn übergebenen Daten des Auftraggebers endet einen Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Anbieter ist danach berechtigt, die Daten ohne weitere Ankündigung zu vernichten.
4.5 Sollte es zu Störungen und/oder sonstigen Fehlermeldungen kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber kann erst Schadensersatz und/oder Minderung verlangen, wenn die garantierte Erreichbarkeit des Contents gemäß Ziff. 3.2 unterschritten wird.
4.6 Der Auftraggeber benennt während der gesamten Vertragslaufzeit schriftlich einen Verantwortlichen sowie einen Stellvertreter, welche jeweils allein zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung, zur Fehlermeldung und zur Kommunikation mit dem Anbieter berechtigt sind und alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzen. Der Auftraggeber kann die genannten Personen jederzeit ändern, muss den Anbieter hiervon aber unverzüglich unterrichten. Der Auftragnehmer benennt ferner schriftlich systemverantwortliche Personen, welche berechtigt sind, auf die Systeme des Anbieters zuzugreifen; nicht benannte Personen sind nicht zugangsberechtigt.
4.7 Der Auftraggeber ist für eine mindestens arbeitstäglich erfolgende Sicherung des gesamten zur Vertragsdurchführung relevanten Datenbestandes verantwortlich. Im Falle von durchzuführenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wird der Auftraggeber darüber hinaus den gesamten Datenbestand vor Beginn der Arbeiten komplett sichern.
4.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten auf einem gesicherten Kommunikationskanal zur Verfügung zu stellen. Sensible Daten, z. B. Benutzernamen und Passwörter, dürfen niemals auf einem ungesicherten Kommunikationskanal an den Auftragnehmer übermittelt werden.
5. Zugangsdaten, Geheimhaltung
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Anbieter erhaltenen Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist oder bekannt sein könnte.
5.2 Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h., sowohl gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern des Anbieters als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die jeweilige Partei verpflichtet, die andere Partei vor einer Weitergabe um Zustimmung zu bitten. Ferner gilt die Pflicht zur Wahrung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
5.3 “Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder überlässt, gleich, ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form (einschließlich Software und dazugehöriger Dokumentation), und die als “vertraulich” gekennzeichnet sind (oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt).
5.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
5.5 Der Anbieter und der Auftraggeber verpflichten sich, eingeschaltete Dritte, insbesondere Subunternehmer, freie Mitarbeiter, etc. im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten.
6. Fremdinhalte, Domain-Namen
6.1 Alle Daten auf dem CDN sind potentiell öffentlich. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass keine schützenswerten Daten über das CDN der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
6.2 Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen; er wird den Auftraggeber aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu auf aus seiner Sicht bestehende Risiken hinweisen.
6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf seinem Server und/oder dem Origin hinterlegt und/oder in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstößt. Hierbei hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass nicht nur nach deutschem Recht keine Rechte Dritter verletzt werden, sondern nach dem Recht jedes Landes, in dem der Content verfügbar ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren und eine weitere Auslieferung der betreffenden Daten zu verweigern.
6.4 Im Fall der beauftragten oder selbst durchgeführten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen (Sub-)Domain-Namen durch den Anbieter obliegt die Prüfung möglicher Verletzungen fremder Namens- und sonstiger Rechte ausschließlich dem Auftraggeber.
7. Konditionen für Verträge ohne Mindestlaufzeit
7.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe von derzeit 19%.
7.2 Die Vergütung der Dienstleistungen des Anbieters ist abhängig von der ausgelieferten Datenmenge („Traffic“). Im Einzelnen sind die Preise unter http://www.wavecdn.com/pricing zu finden.
7.3 Sämtliche Leistungen sind ohne Abzug fällig innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach vorheriger Anzeige an den Auftraggeber berechtigt, seine Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung einstweilen einzustellen.
7.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber.
7.5 Für Zeitverträge gelten gesonderte Konditionen (siehe Ziff. 2.4)
8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Der Anbieter haftet ferner für Schäden, die durch eine regulierungsbereite Versicherung abgedeckt sind. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
8.2 Im Übrigen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dem Auftraggeber ist es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
8.3 Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei der Verletzung von Pflichten gemäß Ziff. 4.7, 4.8, 5.1, 6.3 und 6.4 hat er den dadurch entstandenen Schaden und noch entstehenden Schaden zu ersetzen sowie den Anbieter von sämtlichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch erforderliche Gerichts- und Anwaltskosten des Anbieters.
9. Schlussbestimmungen, Datenschutz
9.1 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei zulässig; die Zustimmung wird nicht ohne vernünftigen Grund verweigert werden.
9.2 Der Anbieter ist berechtigt, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und zu verarbeiten. Dabei werden die vom Auftraggeber gemachten Angaben in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet. Soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich, darf der Anbieter sämtliche Daten an beauftragte Dritte weitergeben.
9.3 Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung des Anbieters.
9.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Fürth.
9.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.6 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an einer Vereinbarung mitzuwirken, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglichen Parteiwillen so weit wie möglich entspricht.